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   FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 6 K 2205/93   

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FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 6 K 2205/93 (https://dejure.org/1995,34985)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.1995 - 6 K 2205/93 (https://dejure.org/1995,34985)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 1995 - 6 K 2205/93 (https://dejure.org/1995,34985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 671
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.01.1992 - IX B 177/90

    Vollziehungsaussetzung auf Grund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 6 K 2205/93
    Als Grundlagenbescheid für die Besteuerung des Nutzungswertes gemäß § 21 a EStG schließt der Einheitswertbescheid mit seiner Artfeststellung Einfamilienhaus - negativ - auch die Besteuerung des Nutzungswertes gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG a.F. aus; der Einheitswertbescheid ist mit seiner Artfeststellung als Einfamilienhaus auch insoweit Grundlagenbescheid ( BFH-Beschluß vom 14. Januar 1992, IX B 177/90 , BFH/NV 1992 467, 468 mittlere Spalte m.w.N.).
  • FG Köln, 28.09.1993 - 2 K 463/93
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 6 K 2205/93
    Ansatzpunkt für die große Übergangslösung sind allein die Wohnverhältnisse im Jahre 1986, Der damals bestehende Zustand soll festgeschrieben bzw. fortgeführt werden können (vgl. Bordewin aaO; Finanzgericht Köln, Urteil vom 28. September 1993, 2 K 463/93, EFG 1994, 246 m. w. N.).
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