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FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 6 K 2205/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 671
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.01.1992 - IX B 177/90
Vollziehungsaussetzung auf Grund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 6 K 2205/93
Als Grundlagenbescheid für die Besteuerung des Nutzungswertes gemäß § 21 a EStG schließt der Einheitswertbescheid mit seiner Artfeststellung Einfamilienhaus - negativ - auch die Besteuerung des Nutzungswertes gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG a.F. aus; der Einheitswertbescheid ist mit seiner Artfeststellung als Einfamilienhaus auch insoweit Grundlagenbescheid ( BFH-Beschluß vom 14. Januar 1992, IX B 177/90 , BFH/NV 1992 467, 468 mittlere Spalte m.w.N.). - FG Köln, 28.09.1993 - 2 K 463/93
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 6 K 2205/93
Ansatzpunkt für die große Übergangslösung sind allein die Wohnverhältnisse im Jahre 1986, Der damals bestehende Zustand soll festgeschrieben bzw. fortgeführt werden können (…vgl. Bordewin aaO; Finanzgericht Köln, Urteil vom 28. September 1993, 2 K 463/93, EFG 1994, 246 m. w. N.).